Allgemeine Regelungen

  1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden 
    1. Unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
  2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages 
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
    3. Den Abschluss eines Vertrages können wir von der Prüfung der vom Kunden über sich angegebenen Daten, insbesondere die Firma, den Namen natürlicher Personen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, abhängig machen. Eine Überprüfung kann insbesondere durch eine vom Kunden zu beantwortende E-Mail und/oder durch Eingabe eines am Telefon genannten Codes erfolgen. Sollte bereits vor Überprüfung der Daten ein Vertrag zustande gekommen sein, so erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden angegebenen Daten richtig sind.
  3. Leistungen und Leistungsumfang 
    1. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.
    2. Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.
    3. Verträge über Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation und Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines
      Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir hierzu nicht verpflichtet.
    4. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit etwaiger von uns erarbeiteten Leistungen, wie z. B. bei der Erstellung von Individualsoftware. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Wir werden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden.
    5. Wenn eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch geschuldet wird, dann lediglich in maschinenlesbarer Form, ggf. als Bestandteil der Software oder online, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
    6. Soweit Service-Level Vertragsgegenstand sind und nichts anderes vereinbart wurde, tragen wir dafür Sorge, dass innerhalb der vereinbarten Service-Level ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung durch den Kunden, die  wir auf den vertraglich vereinbarten Wegen, z. B. per E-Mail, Telefon oder über ein Ticketsystem erhalten haben, die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde darüber informiert wird (im Folgenden:Reaktionszeit) – es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Voraussetzung ist eine Störungsmeldung des Kunden, in der er die aufgetretenen und sich zeigenden Fehler und/oder den Ablauf von Systemausfällen für uns nachvoll ziehbar beschreibt. Ist die Störungsmeldung des Kunden für uns nicht nachvollziehbar, werden wir ihn darauf hinweisen. Die Länge der Reaktionszeit ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Service-Level vergütungspflichtig.
    7. Wir sind berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen einzusetzen.
    8. Soweit technisch vorgesehen, hat der Kunde die Möglichkeit, Dritten, insbesondere Mitarbeitern, eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen. Der Dritte ist dann berechtigt, im Namen des Kunden Verträge mit uns abzuschließen und mit uns bereits bestehende Verträge zu ändern.
  4. Preise und Vergütung
    1. Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, werden nutzungsabhängige Vergütungen monatlich fällig.
    3. Soweit vertraglich vorgesehen, berechnen wir bei Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. beim Webspace auch Storage genannt) oder Entwicklungsumgebungen (auch Stage genannt) die zusätzlich vertraglich vereinbarte Vergütung (insgesamt auch On-Demand-Nutzung genannt).
    4. Wir sind berechtigt, die vereinbarte Vergütung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu ändern. Widerspricht der Kunde der Erhöhung der Vergütung innerhalb von einem Monat nicht, so gilt die geänderte Vergütung spätestens mit der darauf folgenden Inanspruchnahme der Leistung als genehmigt. Wir werden den Kunden auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs bei Änderung der Vergütung jeweils noch einmal ausdrücklich hinweisen. Bei rechtzeitigem Widerspruch des Kunden steht uns das Recht zu, entweder den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen oder den Vertrag zu kündigen.
    5. Wir sind berechtigt, dem Kunden unsere Rechnungen per E-Mail zu senden.
  5. Vertragslaufzeit
    1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
  6. Nutzungsrechte
    1. Bei der Lieferung oder anderweitigen Zurverfügungstellung von Software, die durch Dritte hergestellt wurde, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Bei Open-Source-Software
      bestimmen sich die Nutzungsrechte nach der für die Open-Source-Software geltenden Lizenz.
    2. Bei der Lieferung von Software, die durch uns hergestellt wurde, wird, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
    3. Nutzungsrechte werden immer unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung des Werkes eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
    4. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu, auch wenn die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
    5. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel und Internetseiten zu signieren. Hierzu haben wir auch Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von uns erstellten Internetseite. Wir dürfen diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Internetseite, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für unsere Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen.
  7. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
    1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anders vereinbart, sofort nach Übergabe des Kaufgegenstands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
    2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, es handelt sich um Mängelrügen, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
  8. Liefertermine
    1. Eventuelle (Liefer-)Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden.
  9. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung bei Sachen
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, einschließlich Software und Dokumentationen, auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
    2. Soweit eine Sache mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
    3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde  wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.
    4. Stellt sich bei der Bearbeitung einer Mängelrüge des Kunden heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist und der Kunde mindestens leicht fahrlässig in Kauf genommen hat, dass der gerügte Mangel kein Mangel ist, hat der Kunde uns die Kosten zu erstatten, die uns durch die Mängelrüge und in Folge der Mängelrüge entstanden sind.
    5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anleitungen oder sonstiger Unterlagen verjähren bei  eu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
  10. Pflichten und Kunden 
    1. Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
    2. Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. ä. zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde uns jeweils unverzüglich mitteilen.
    3. Soweit wir dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung stellen, z. B. beim Hosting oder der Bereitstellung von Software, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Dem Kunden ist bekannt, dass von jedem, der im Besitz der Zugangsdaten ist, auf die durch die Zugangsdaten geschützten Funktionen zugreifen und zum Beispiel auf dem Server vorhandene Daten ändern, löschen und andere hin zufügen kann.
    4. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages, z. B. bei einer Anmeldung, gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
    5. Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht für rechtswidrige, strafbare oder unzulässige Handlungenoder Inhalte nutzen. Eine unzulässige Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn:
      – die Daten Viren, Trojaner, Malware oder vergleichbar schädliche Inhalte beherbergen oder der Inhalt oder dieAufmachung trügerisch oder täuschend ist (z. B. Phishing),

      – die Leistung für den massenhaften Versand von E-Mails (sog. Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken an Dritte ohne deren Einwilligung genutzt wird,

      – die Leistungen oder Ressourcen – sofern vertraglich nicht anders geregelt – für Subdomain- oder Hostingdienste genutzt werden,

      – Verletzungen der Rechte anderer vorliegen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Marken- und Wettbewerbsrecht oder Urheberrechtsverletzungen,

      – die Leistungen zur Verbreitung gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Inhalte, zur Aufforderung zur Gewalt, für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen oder zur Bereitstellung pornografischer oder erotischer Inhalte genutzt werden,

      – die Leistungen zum Aufspüren oder Ausnutzen von Schwachstellen genutzt werden, einschließlich dem Versuch oder der Durchführung des Eindringens in oder des Ausspähens fremde(r) Systeme, 

      – oder der Betrieb, die Integrität oder die Sicherheit unserer Infrastruktur oder einzelner Teilsysteme durch die Leistung oder Inhalte gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt wird.
    6. Der Kunde darf die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen, Ressourcen und Domains nicht auf eine Weise nutzen, die unsere technische Infrastruktur oder die Daten und Performance anderer Kunden beeinträchtigt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Ressourcen für Subdomain- und Hostingdienste zu nutzen.
  11. Abnahme
    1. Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  12. Haftung
    1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bei einer vereinbarten wiederkehrenden Vergütung, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für zwei Monate. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für unentgeltlich überlassene Software, z. B. Open-Source-Software,
      haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    2. Für den Verlust von Daten haften wir in dem vorgenannten Umfang nur soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    3. Wir haften, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nicht wegen der in den von uns für den Kunden erstellten Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso wenig haften wir für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  13. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Text- oder Schriftform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Text- oder Schriftform.
      Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  14. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
    1. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
    2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
    3. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Espelkamp.
    5. Für das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG maßgeblich.